Mit einem Umzug ist auch eine Ummeldung beim Einwohnermeldeamt fällig. Nach dem Umzug ist das Ummelden mit einer Frist von von 14 Tagen nach dem Einzug in die neue Wohnung oder ein neues Haus vorzunehmen. Alle, die eingezogen sind, müssen sich beim Einwohnermeldeamt des neuen Wohnortes anmelden. In manchen Gemeinden geht das zum Teil auch online, was die eine oder andere Lauferei ersparen kann.
Es reicht für die Ummeldung aus, sich beim Einwohnermeldeamt des neuen Wohnortes zu melden. Die Abmeldung am alten Wohnort wird von den Behörden im Anschluss übernommen. Sie werden die Adresse auf dem Ausweis ändern und fragen, ob es sich um den Wechsel des Hauptwohnsitzes oder einen Zweitwohnsitz handelt. Das hat steuerliche Gründe. Wird die alte Hauptwohnung aufgegeben, melden die Behörden diese ab.
Zur Ummeldung ist eine Einzugsbestätigung des Vermieters mitzubringen. Diese lässt man sich am besten zum Einzug bereits unterschreiben.
In manchen Gemeinden kann ein Umzug online vorangemeldet werden. Dadurch wissen die Behörden Bescheid und merken ihn vor. Andere Städte erlauben es, die Ummelde-Unterlagen online herunterzuladen, auszufüllen und per Post zu schicken. Das ist sinnvoll, wenn man innerhalb der ersten 14 Tage keine Zeit fürs persönliche Erscheinen hat. Die Behörden schicken den Meldeschein dann per Post schicken, mit dem man sich für die Änderung auf dem Personalausweis bei nächster Gelegenheit zum Einwohnermeldeamt begibt.