Ein Umzug sollte vorab geplant werden, um Schwierigkeiten und zeitliche Verzögerungen zu vermeiden. Wer intuitiv vorgeht, wird sein blaues Wunder erleben. Die guter Umzugsplan hingegen lässt den Umzug in das neue Heim verlaufen wie eine gut geölte Maschine.

Neuer Mietvertrag und Kündigung des bestehenden Mietverhältnisses

Sobald der neue Mietvertrag von beiden Seiten unterschrieben vorliegt, kann das bestehende Mietobjekt gekündigt werden. Dabei ist die Kündigungsfrist zu beachten. Diese ist unterschiedlich, beläuft sich im Regelfall allerdings auf drei Monate. Die Kündigung muss zwingend per Post versendet werden. Elektronische Kündigungen werden meistens nicht angenommen.

Anmeldungen und Ummeldungen

Wurde der neue Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt eingetragen? Wenn nicht, sollte dies unmittelbar erfolgen. Ansonsten entstehen hohe Kosten. Auch das Internet sollte rechtzeitig umgemeldet werden. Vor allem müssen Sparkasse, Hausarzt und Krankenkasse von der neuen Adresse erfahren. Darüber hinaus sollten Arbeitgeber und Versicherungsunternehmen darüber informiert werden. Wer Kinder hat, sollte diese rechtzeitig an einer neuen Schule anmelden.

Nachsendeauftrag

Natürlich will jeder Mensch seine Post nach einem Umzug weiterhin erhalten. Um das zu gewährleisten, sollten alle einen Nachsendeauftrag vor einem Umzug abgeben. Diesen erhält jeder Nutzer bei der örtlichen Poststelle. Der Nachsendeauftrag greift jedoch nicht bereits zum Datum der Absendung. Daher sollte dieser ca. ein bis zwei Wochen vor dem Umzug abgegeben werden.

Bild: bigstockphoto.com / Yastremska

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