Sich auf die Wohnungsübernahme vorzubereiten, schützt vor späteren Unannehmlichkeiten. Die Übergabe sollte möglichst im Hellen stattfinden. Nur so können Schäden wie Schimmelflecken frühzeitig erkannt werden. Auch beschädigte Fliesen sind im Dunkeln nicht so leicht auszumachen. Alle Zählerstände müssen im Übergabeprotokoll dokumentiert werden. Prüfen Sie beim Einzug, ob alle Elektrogeräte, Heizkörper sowie Badezimmer- und Küchenarmaturen einwandfrei funktionieren. Es empfiehlt sich, für die Wohnungsübergabe eine weitere Person mitzunehmen. Sie kann gegebenenfalls als Zeuge fungieren. Eine Kamera zum Dokumentieren auffälliger Punkte ist immer hilfreich.

Wer beim Auszug etwas stehen lässt, bekommt eine Rechnung fürs Räumen

Wer auszieht, muss eine leergeräumte, besenreine Wohnung einschließlich Keller übergeben. Alle persönlichen Gegenstände sind zu entfernen. Der Vermieter muss nun die Kaution zuzüglich Zinsen an den Mieter zurückerstatten. Nach einer längeren Mietdauer kommt es zwangsläufig zu Abnutzungserscheinungen. Diese sind normal und dürfen dem Mieter nicht in Rechnung gestellt werden. Schäden wie Brandlöcher oder zerrissene Tapeten zählen nicht dazu und müssen ersetzt werden.

Achtung bei unwirksamen Vertragsklauseln

Bauliche Veränderungen müssen wieder in den Ursprungszustand zurückgeführt werden. Möglicherweise können Sie sich mit dem neuen Mieter einigen, wenn auch er die Veränderung begrüßt. Viele Mietverträge enthalten ungültige Renovierungsklauseln. Prüfen Sie vor dem Auszug mit dem Mieterverein, inwieweit Ihr Mietvertrag rechtskonform ist.

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